Windwahn im Landkreis Harburg ??

oder Sinnvolle Energie ??

Durch das am 19. April 2024 in Kraft getretene Niedersächsische Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) ist der Landkreis Harburg verpflichtet, bis Ende 2027 Windenergiegebiete im Umfang von 3.051 ha (entspricht 2,44 % der Kreisfläche) und bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 3.949 ha (entspricht 3,16 % der Kreisfläche) auszuweisen.

Die Planungen über mögliche Vorranggebiete in den Gemeinden des Landkreises Harburg machen bis zu 1347 ha in der Samtgemeinde Salzhausen aus, was 9,1 % der Gesamtfläche in der Samtgemeinde ausmacht.